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Mai 2020 – PRAXIS normal geöffnet, ERHÖHTE VORSICHT bleibt

Liebe Patientinnen und Patienten,

mit dem Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert bzw. gelockert. Diese neuen Regelungen gelten ab Montag, den 4. Mai 2020.

Wichtig für Sie: Zahnarztpraxen dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren. Somit sind Sie unter der Einhaltung und Beachtung erhöhter Hygienemaßnahmen jederzeit herzlich willkommen.

Erfahren Sie, was wir für Sie und was Sie für sich unternehmen können:

Sollten Sie Fragen rund um Ihren Termin haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!

PS: Für fachliche bzw. medizinische Informationen verweisen wir Sie auf die Seiten des Robert Koch-Instituts www.rki.de und des Bundesministeriums für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de.